Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

...wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen. Es scheint, als ob es eine Herausforderung ist, all die notwendigen Schritte beim Verkauf zu planen und zu koordinieren:

Wie läuft der ganzen Verkaufsprozess ab?

Welche Verkaufsunterlagen werden benötigt?

Wie bestimme ich den richtigen Verkaufspreis?

Wie und wo die Immobilie aufmerksam machen?

Wie sollen die Besichtigungen am besten ablaufen?

Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Verkauf?

Wie verhandle ich mit Käufern und erreiche eine Einigung?

Immobilie verkaufen mit Makler Regenbsurg
Verkauf einer Immobilie mit Makler Regensburg

Lassen Sie mich, Ihr erfahrener Immobilienmakler, Ihnen die Last von den Schultern nehmen! Ich erspare Ihnen Zeit und Energie, damit Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren können. Vertrauen Sie mir Ihre Immobilie an und entspannen Sie sich – ich sorge dafür, dass ALLES reibungslos verläuft.

Ihr Immobilienmakler in Regensburg

Als regionaler Immobilienmakler stehe ich Ihnen während des gesamten Verkaufsprozesses als kompetenter und individueller Berater zur Seite. Ich begleite Sie bei jedem Schritt, um Ihre Verkaufsziele mit minimalem Aufwand zu erreichen. Auch nach dem Verkauf stehe ich Ihnen weiterhin als fester Ansprechpartner zur Verfügung!

  • Rundum Betreuung & Beratung

  • Volle Transparenz & Sicherheit

  • faire und durchschaubare Vertragsbedingungen

  • maximale Flexibilität
    mit minimaler Vertragsbindung

Immobilienverkauf in Regensburg mit Immobilienmakler Artur Knitel

Als regionaler Immobilienmakler begleite ich Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Verkaufsprozess, um Ihre Verkaufsziele mit minimalem Aufwand zu erreichen. Auch nach dem Verkauf stehe ich Ihnen weiterhin als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Immobilie verkaufen in Regensburg mit Immobilienmakler Artur Knitel
  • Rundum Betreuung & Beratung

  • Volle Transparenz & Sicherheit

  • faire und durchschaubare Vertragsbedingungen

  • maximale Flexibilität mit minimaler Vertragsbindung

Ablauf unserer Zusammenarbeit

1

Persönliches Erstgespräch

Im ersten Schritt lernen wir uns kennen: ob telefonisch, persönlich oder per Video-Meeting – wie es Ihnen am besten passt. Jede Situation ist individuell: es kann sein, dass Sie nicht vor Ort sind oder Ihre Immobilie vermietet ist und Sie deshalb eine grobe Einschätzung im Voraus wünschen. Ich passe mich nach Ihren Wünschen an und stehe Ihnen gerne zur Seite!

2

Präzise Wertermittlung

Neben meiner regionalen Marktkenntnis und Erfahrung nutze ich auch hilfreiche Tools zur Bewertung Ihrer Immobilie. Sie erhalten detaillierte Informationen über die aktuelle und vergangene Nachfrage- und Angebotssituation sowie eine umfassende Marktanalyse. Mit Hilfe verschiedener Verfahren ermittle ich den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.

3

Ablauf & Strategie

Wenn Sie mit meiner Bewertung zufrieden sind, werden wir zusammen die Vermarktungsstrategie, das Leistungsspektrum und die Konditionen besprechen. Da jeder Fall einzigartig ist, werde ich Ihnen ein faires Angebot unterbreiten, das Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Wir gehen in die Vorleistung und die Kosten, also die Maklerprovision wird erst nach erfolgreicher Beurkundung fällig.

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Auftragserteilung & Exposé

Nach Erhalt Ihres Auftrags beschaffen wir alle erforderlichen Unterlagen für den Verkauf und erstellen ein modernes, ansprechendes Exposé. Durch hochwertige Fotos, moderne Grundrisse, Drohnenaufnahmen und 360°-Rundgänge präsentieren wir Ihre Immobilie in bestem Licht. Sobald Sie das Exposé geprüft und freigegeben haben, starten wir mit der Vermarktung.

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Vermarktung

Für einen erfolgreichen Verkauf nutzen wir effektive Marketingstrategien, die Online- und Offline-Maßnahmen umfassen. Dazu gehört die Präsentation Ihrer Immobilie auf Immobilienportalen und die gezielte Ansprache potenzieller Käufer und Investoren. Auf Wunsch präsentieren wir Ihre Immobilie auch in lokalen Printmedien. Bei Bedarf bieten wir auch einen diskreten Verkauf an, um öffentliche Anzeigen zu vermeiden.

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Besichtigungen

Ich organisiere Besichtigungen mit Kaufinteressenten und halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden. Mit virtuellen 360°-Rundgängen vermeide ich unnötigen Besichtigungstourismus und lade nur qualifizierte Interessenten zu persönlichen Besichtigungen ein. Damit Sie ausschließlich mit seriösen Interessenten verhandeln, prüfe ich die Finanzierungsbestätigungen der potenziellen Käufer.

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Verkaufsabwicklung & Übergabe

In der finalen Phase kläre ich offene Fragen zwischen den Parteien und arbeite eng mit dem Notar zusammen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss begleite ich Sie gerne bei der Übergabe Ihrer Immobilie und stehe Ihnen weiterhin als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

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Lassen Sie jetzt Ihre Immobilie bewerten!

Mit meiner Fachkompetenz und regionalen Marktkenntnis führe ich eine detaillierte Bewertung durch, um den marktgerechten und realistischen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

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FAQ für Verkäufer

1

Wie bestimme ich den richtigen Verkaufspreis für meine Immobilie?

Ganz einfach: fragen Sie mich! Mit meiner langjährigen Erfahrung und regionaler Marktkenntnis kann ich Ihnen eine realistische Preisempfehlung für Ihre Immobilie geben.

Ich werde nicht nur den Zustand Ihrer Immobilie und ihre Lage berücksichtigen, sondern auch Faktoren wie den aktuellen Markt, vergleichbare Immobilien in der Umgebung und andere wichtige Aspekte, die den Verkaufspreis beeinflussen können, in meine Einschätzung einbeziehen.

Es ist wichtig, den richtigen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu bestimmen, um sicherzustellen, dass Sie einen angemessenen Gewinn erzielen und gleichzeitig den Markt nicht überpreisen. Wenn Ihre Immobilie zu teuer ist, kann sie potenzielle Käufer abschrecken und den Verkaufsprozess verzögern.

Falls Sie zunächst eine schnelle und unverbindliche Werteinschätzung ohne einen Vor-Ort-Termin bevorzugen, kann ich Ihnen eine Online-Bewertung empfehlen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch gerne für eine persönliche Besichtigung zur Verfügung, um eine genauere Immobilienbewertung vornehmen zu können.

2

Welche Unterlagen werden für den Verkauf einer Wohnung benötigt?

Wichtige Dokumente für den Wohnungsverkauf:

  • Grundriss der Wohnung
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung
  • Nachweis über die Gebäudeversicherung
  • letzte Hausgeldabrechnung sowie aktueller Wirtschaftplan
  • Portokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen
  • Teilungserklärung
  • Grundsteuerbescheid
  • Grundbuchauszug
  • Kopie des Mietvertrages (sofern vermietet)
3

Welche Unterlagen werden für den Verkauf eines Hauses benötigt?

Wichtige Dokumente für den Hausverkauf:

  • Grundrisszeichnungen aller Geschosse der Immobilie
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Baubeschreibung
  • Nachweis über die Gebäudeversicherung
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • amtlicher Lageplan
  • Teilungserklärung
  • Grundsteuerbescheid
  • Grundbuchauszug
  • Kopie des Mietvertrages (sofern vermietet)
4

Benötige ich einen Energieausweis beim Verkauf?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes gibt. Er dient dazu, die Energieeffizienz des Gebäudes zu bewerten und zu vergleichen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und gibt Auskunft über den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr.
Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt die Bauweise des Gebäudes sowie die Eigenschaften von Fenstern, Türen und Heizungsanlage und informiert über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes.

Rechtsgrundlage für die Energieausweis-Pflicht waren zunächst die § 16 ff. EnEV (Energieeinsparverordnung). Nunmehr bildet das neue GEG (Gebäudeenergiegesetz) die Rechtsgrundlage, welches am 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Eine weitere Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Werden Immobilienanzeigen geschaltet und liegt der Energieausweis bereits vor, müssen die vermerkten Angaben in der Anzeige für die Immobilien erwähnt werden. Diese Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden in § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige geregelt.

Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressent bei neuer Vermietung, Verpachtung oder Verkauf bereits während der Vermarktung vorgelegt werden.

Bei Wohnungen wird in der Regel für das gesamte Haus ein Energiepass erstellt. Dieser kann dann bei der Hausverwaltung angefragt werden.

Beim Verkauf eines Hauses ist der Energieausweis ebenfalls notwendig. Falls Sie den Energieausweis nicht haben, muss er erstellt werden.

In der Regel ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig, beginnend mit dem Datum der Ausstellung. Allerdings kann sich die Gültigkeitsdauer verkürzen, wenn umfangreiche Umbauten oder Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Fall muss der Energiebedarf des Gebäudes erneut berechnet werden, um aktuelle Werte vorweisen zu können.

Gerne biete ich Ihnen meine Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie an!

5

Wer erstellt einen Kaufvertrag?

Bei Immobilienkaufverträgen geht es grundsätzlich nicht ohne Notar – die Rechtslage im BGB ist hier eindeutig.
Es handelt sich hierbei um einen Vertrag, der notariell beurkundet wird und somit eine hohe rechtliche Verbindlichkeit hat (§ 311b Absatz 1 Satz 1 BGB). Der Notar ist dabei als neutraler Dritter tätig und berät beide Parteien unabhängig.

Ohne einen notariell beglaubigten Kaufvertrag ist ein Immobilienkauf oder -verkauf nicht rechtswirksam. Der Kaufvertrag bildet somit die wichtigste Grundlage für den Eigentümerwechsel. Sämtliche Regelungen und Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer werden verbindlich in diesem Vertrag festgehalten. Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag sind dabei nicht ausreichend.

«Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer hingegen ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen» (§ 433 BGB).

6

Wann wird die Maklerprovision beim Verkauf fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel dann fällig, wenn der Makler seine vertraglich vereinbarte Aufgabe erfolgreich erfüllt hat, indem er den (die) Käufer für die Immobilie gefunden hat und ein Kaufvertrag zustande kommt.

Der Zeitpunkt, an dem die Provision fällig wird, ist der Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Maklerprovision ist der vertraglich festgelegte Kaufpreis. Die genaue Höhe der Provision wird schriftlich im Maklervertrag festgehalten und kann je nach Makler und Region unterschiedlich sein.

7

Wann ist ein Immobilienverkauf steuerfrei?

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, deshalb ist der Spekulationsgewinn aus dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf nach §23 Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie als Immobilienbesitzer den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung als private Einkünfte angeben und versteuern müssen.

Doch es gibt auch Ausnahmen. Wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie den gesamten Gewinn aus dem Verkauf behalten:
-Sie haben die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder
-Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt.

Wenn Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Zehn-Jahres-Frist (auch Spekulationsfrist genannt) abzuwarten. Wenn Sie die Immobilie innerhalb dieser Frist verkaufen, kann Spekulationssteuer anfallen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Faktoren gibt, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten, wie z.B. die Entwicklung des Immobilienmarktes oder Ihre individuelle finanzielle Situation. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

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Was ist bei der Objektübergabe zu beachten?

Bei der Objektübergabe müssen sämtliche Unterlagen inklusive Versicherungsdokumente und Schlüssel übergeben werden.

Im Protokoll wird genau festgehalten, wie viele und welche Schlüssel ausgehändigt wurden. Es sind alle bestehenden Mängel als auch die Stände der Zähler von Wasser, Strom und Gas sowie weiteree relevanten Einrichtungen zum Stichtag der Übergabe aufzuführen.

Das Protokoll sollte detailliert und ausführlich sein, damit beide Parteien rechtlich auf der sicheren Seite sind. Käufer und Verkäufer müssen dieses Protokoll unterschreiben und die Energieversorger im Anschluss über den Besitzerwechsel informieren.

Gerne kümmere ich mich um alle Formalitäten und begleite Sie persönlich bei der Übergabe Ihrer Immobilie!

Ihr regionaler Immobilienmakler Artur Knitel

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen?

Lassen Sie uns gleich loslegen! Kontaktieren Sie mich jetzt, um den Verkaufsprozess in Gang zu setzen. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen!

Ihr Artur Knitel

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