Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, deshalb ist der Spekulationsgewinn aus dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf nach
§23 Einkommensteuergesetz (EStG) einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie als Immobilienbesitzer den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung als private Einkünfte angeben und versteuern müssen.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie den gesamten Gewinn aus dem Verkauf behalten:
-Sie haben die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder
-Sie haben die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst genutzt.
Wenn Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Zehn-Jahres-Frist (auch Spekulationsfrist genannt) abzuwarten. Wenn Sie die Immobilie innerhalb dieser Frist verkaufen, kann Spekulationssteuer anfallen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Faktoren gibt, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten, wie z.B. die Entwicklung des Immobilienmarktes oder Ihre individuelle finanzielle Situation. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.