Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Imperium GmbH für Kaufinteressenten

I. Geltungsbereich

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Kaufinteressent und der Immobilien Imperium GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Kaufinteressenten anerkannt werden. Durch das Bestätigen unserer Maklertätigkeit (z.B. per Klick / Ankreuzen) und dem anschließenden Versand der Bestätigungs-E-Mail durch uns ist die Textform gewahrt.

II. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Die von der Immobilien Imperium GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Immobilien Imperium GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt.

Verstößt der Kaufinteressent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kaufinteressent zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kaufinteressenten vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Immobilien Imperium GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

III. Immobilienangebote

Die Angebote der Immobilien Imperium GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Immobilien Imperium GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kaufinteressenten, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

IV. Provisionsanspruch

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von der Immobilien Imperium GmbH im Falle des Kaufes. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung von der Immobilien Imperium GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist.

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis. Es gelten die im Inserat, Exposé oder im abgeschlossenen Maklervertrag genannten Provisionssätze. Die angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.

Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages mit dem von der Immobilien Imperium GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ist der Provisionsanspruch der Immobilien Imperium GmbH fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von Immobilien Imperium GmbH zustande kommt.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Der Provisionsanspruch der Immobilien Imperium GmbH entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

V. Doppeltätigkeit

Die Immobilien Imperium GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

VI. Pflichten des Kaufinteressenten

Der Kaufinteressent verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen.

Der Kaufinteressent hat Immobilien Imperium GmbH unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.

VII. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Immobilien Imperium GmbH, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Immobilien Imperium GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

VIII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

IX. Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die EU-Kommission hat gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Immobilien Imperium GmbH sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

X. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute der Firmensitz der Immobilien Imperium GmbH.

Letztes Update: 01.04.2023