Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Imperium GmbH für Kaufinteressenten

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der Immobilien Imperium GmbH und dem Interessenten, insbesondere im Rahmen der Übermittlung von Exposés und objektbezogenen Informationen.

Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt zwischen dem Kaufinteressenten und uns nur dann in Textform zustande, wenn im jeweiligen Angebot (Exposé) ausdrücklich eine Käuferprovision ausgewiesen ist und der Interessent unsere provisionspflichtige Maklertätigkeit ausdrücklich bestätigt. Dies erfolgt in der Regel digital, indem der Interessent der Provisionspflicht zustimmt (z. B. durch Setzen eines Häkchens) und anschließend die Anfrage über den Button „Makler provisionspflichtig beauftragen“ absendet.

Ist das Angebot für den Kaufinteressenten ausdrücklich als provisionsfrei gekennzeichnet (z. B. reine Innenprovision), kommt kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit dem Interessenten zustande. Mit dem Absenden einer solchen Anfrage erklären Sie Ihr Interesse an der Immobilie; es fallen für Sie keine Kosten oder Provisionen an. Für die Nutzung der von uns überlassenen Unterlagen und Informationen, insbesondere des Exposés, gelten in diesem Fall unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß, soweit diese nicht ausdrücklich einen Provisionsanspruch oder einen provisionspflichtigen Maklervertrag voraussetzen.

II. Vertraulichkeit / Weitergabe

Die von der Immobilien Imperium GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere das Exposé, sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Kaufinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

Ausgenommen von diesem Weitergabeverbot ist die Weitergabe an Familienangehörige und Lebenspartner im Rahmen der gemeinsamen Entscheidungsfindung sowie an Berater (z. B. Banken, Finanzierungsvermittler, Gutachter, Rechtsanwälte), soweit dies zur Prüfung des Kaufangebots oder der Finanzierung erforderlich ist.

Verstößt der Empfänger schuldhaft gegen dieses Weitergabeverbot und schließt ein von ihm unbefugt informierter Dritter daraufhin den Kaufvertrag mit dem Eigentümer der Immobilie ab, so kann die Immobilien Imperium GmbH vom Empfänger Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verlangen. Dem Empfänger bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

III. Immobilienangebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die wesentlichen objektbezogenen Fakten (wie z. B. Wohnfläche, Baujahr, Zustand oder wirtschaftliche Angaben) beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere des Eigentümers, Vermieters oder der Hausverwaltung. Wir prüfen diese Fremdangaben nicht routinemäßig auf ihre Richtigkeit und übernehmen dafür keine Haftung, es sei denn, uns fällt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last.

IIIa. Nachweis und Vermittlung

Wir werden für den Kaufinteressenten als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig.

Ein Nachweis liegt vor, wenn wir dem Kaufinteressenten die konkrete Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über das benannte Objekt so mitteilen, dass er in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer oder einer hierzu bevollmächtigten Person eintreten kann.

Der Nachweis kann insbesondere durch Übermittlung eines Exposés, der Objektanschrift, objektspezifischer Unterlagen sowie durch die Benennung des Verkäufers oder eines auf Verkäuferseite bevollmächtigten Ansprechpartners erfolgen, soweit diese Angaben den Kaufinteressenten in die Lage versetzen, konkrete Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

Vermittlung ist jede auf den Abschluss des Hauptvertrages gerichtete Maklertätigkeit. Hierzu gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen, die Weiterleitung und Entgegennahme von Erklärungen der Beteiligten, die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die Förderung der Abschlussbereitschaft der Parteien.

IV. Provisionsanspruch

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Angebote, in denen ausdrücklich eine Käuferprovision ausgewiesen ist. Ist das Angebot für den Kaufinteressenten ausdrücklich als provisionsfrei gekennzeichnet, entfallen die nachfolgenden Provisionspflichten für den Interessenten.

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem im Exposé, Inserat oder Maklervertrag genannten Satz und bezieht sich auf den Gesamtkaufpreis. Die angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.

Ein Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein rechtswirksamer Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Es genügt, dass unsere Tätigkeit für den Abschluss des Kaufvertrages mitursächlich war.

Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag nach Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen dem Kaufinteressenten und dem Verkäufer oder einer auf Verkäuferseite handelnden Person ohne weitere Mitwirkung unsererseits zustande kommt, sofern unser Nachweis und/oder unsere Vermittlung hierfür ursächlich oder mitursächlich war.

Dies gilt ferner auch dann, wenn der Kaufvertrag nicht vom Kaufinteressenten selbst, sondern von einer Person abgeschlossen wird, die mit ihm in enger familiärer oder wirtschaftlicher Verbindung steht (z. B. Ehegatte, Lebenspartner oder eigene Gesellschaften), sofern unser Nachweis und/oder unsere Vermittlung hierfür ursächlich oder mitursächlich war.

Mit Abschluss des rechtswirksamen Kaufvertrages ist die Provision verdient und fällig. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag nachträglich durch vertragliche Vereinbarungen (z. B. einvernehmliche Aufhebung oder vertraglicher Rücktritt) rückgängig gemacht wird. Er entfällt nur dann, wenn der Kaufvertrag aufgrund eines rechtlichen Mangels (z. B. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) von Anfang an nichtig ist. Ebenso bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag wirtschaftlich mit dem angebotenen Geschäft identisch ist oder wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags, jedoch aufgrund der Tätigkeit der Immobilien Imperium GmbH, zustande kommt.

V. Widerrufsrecht

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung .

Die Ausführung unserer Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur, wenn der Kaufinteressent dies ausdrücklich verlangt. Ob und in welchem Umfang bei einem Widerruf Wertersatz zu leisten ist und unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, richtet sich ergänzend nach der gesonderten Erklärung des Kaufinteressenten sowie unserer Widerrufsbelehrung.

VI. Doppeltätigkeit

Die Immobilien Imperium GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei einer solchen Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet und beachten die gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung.

VII. Pflichten des Kaufinteressenten

Der Kaufinteressent verpflichtet sich, alle für die Maklertätigkeit relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und uns über Änderungen, insbesondere über den Wegfall der Kaufabsicht, unverzüglich zu informieren.

VIII. Haftungsbegrenzung

Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn sie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

IX. Verjährung

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen uns beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

X. Datenschutz

Die Immobilien Imperium GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

XI. Hinweis gemäß § 36 VSBG

Die Immobilien Imperium GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XII. Gerichtsstand

Für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der Immobilien Imperium GmbH. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

Letztes Update: 28.04.2026

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